Im Brandfall ist es wichtig, dass Brandabschlüsse wie Brandschutztüren und –Tore auch geschlossen sind. Um den betrieblichen Alltag zu vereinfach bzw. zu ermöglichen müssen diese Elemente der Brandabschnittsbildung häufig im Ruhezustand offen sein, sollte dies erforderlich sein, muss allerdings gewährleistet werden, dass im Schadensfall der Brandabschnitt so schnell als möglich geschlossen wird. Da bei diesen Abschnittsbildungen die Verwendung von Türkeilen oder anderen Gegenständen zur Erhaltung der Öffnung verboten sind, gibt es die Möglichkeit eine Feststellanlage zu verbauen.
Diese Anlagen sind meistens mit Rauchelementen ausgestattet, oder werden durch eine Brandmeldezentrale angesteuert um den Abschluss des Brandabschnittes automatisch zu bilden.
Die Auslösung als auch die einwandfreie Funktion der Türe bzw. des Tores muss laut der dazugehörigen TRVB mindestens einmal monatlich durch eine hierfür ausgebildete Person (z.B. der Brandschutzbeauftragte) überprüft werden.
Des Weiteren ist neben der Monatlichen Kontrolle auch eine jährliche Überprüfung/Wartung der Anlage durch eine Fachfirma erforderlich und auch zu empfehlen.
Sollten Sie Interesse an der Überprüfung/Wartung Ihrer Feststellanlage(n) durch uns haben, bitte wenden Sie sich einfach mit Ihrer Anfrage an uns.