Fluchtwegs­beleuchtung
Fluchtwegs­beleuchtung

Fluchtwegsbeleuchtungen dienen dazu Ihnen auch im Falle eines Ausfalls der Stromversorgung genügend Licht in Fluchtwegsbereichen zur Verfügung zu stellen und Ihnen somit ausreichend Sicht zu geben um ins Freie zu gelangen. In der Regel geben diese Leuchtkörper 1-3 Stunden lang Licht ab. Es gibt auch im Bereich der Fluchtwegsbeleuchtung verschiedenste Typen und Arten. Von Leuchten welche von einer Steuerzentrale versorgt und auch überwacht werden, bis zu Einzelleuchten welche über einen Akku verfügen reicht hier die Bandbreite. Nachdem die Leuchten mittels Akkumulatoren notversorgt werden und diese nur eine begrenzte Lebensdauer haben sind diese regelmäßig zu überprüfen.

Nach der dazugehörigen Technischen Richtlinie für den Vorbeugenden Brandschutz sind Fluchtwegsbeleuchtungen in bestimmten Abständen zu überprüfen. Bei einer Notlichtsteuerzentrale fällt zum Beispiel eine monatliche/quartalsmäßige Funktionskontrolle durch Stromabschaltung weg, da die Zentrale die Leuchten überwacht und eventuelle Störungen anzeigt. Diese Überprüfungen werden meistens durch den Brandschutzbeauftragten bzw. durch einen Haustechniker durchgeführt. Nach der TRVB ist es allerdings auch notwendig die Notleuchten einmal jährliche durch eine Fachfirma prüfen zu lassen.

Unsere Techniker führen auch für Sie gerne die jährliche Überprüfung der Fluchtwegsbeleuchtung durch. Auch können wir defekte Beleuchtungskörper auf Ihren Wunsch hin wieder in Stand setzen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass aufgrund der Ausführungen durch die Erzeugerfirmen Wartungen und Reparaturen von Notlichtsteuerzentralen nicht durch uns durchgeführt werden, diese werden durch uns lediglich im Zusammenhang als Ihr Brandschutzbeauftragter bzw. Technisches Hausservice monatlich auf Sicht kontrolliert. Bei Interesse und bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.