Brandschutz­beauftragte

Der Punkt Brandschutz wird immer größer und auch vielseitiger. In der heutigen Zeit ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten unumgänglich und in jedem Betrieb, jeder Gemeinde oder Hausverwaltung gefordert. Wir bieten mit unserem kompetenten und gut ausgebildeten Team ein komplettes Service für Ihren Vorbeugenden Brandschutz und kümmern uns mit Ihnen gemeinsam um alle brandschutztechnischen Belange, sei es in Ihrem Betrieb, Wohnhaus oder einem anderen Objekt welches unter Ihrer Verwaltung steht.
Mit unserem 24h Rufbereitschaftsdienst stehen wir Ihnen 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr zur Verfügung.

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte, welche hier dazu gehören:

VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ

Ihr persönlicher Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes.

MONATLICHE EIGENKONTROLLEN

Bei der monatlichen Eigenkontrolle werden vor Ort eventuelle Brandschutzmängel und zugleich brandschutztechnische Einrichtungen auf Sicht oder Funktion je nach technischer Vorschrift kontrolliert.

24h-RUFBEREITSCHAFTSDIENST

Der Rufbereitschaftsdienst steht Ihnen Rund um die Uhr für Ihre Anliegen zur Verfügung. Des Weiteren werden Störungen von Brandmeldezentralen oder anderen wichtigen technischen Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes entgegengenommen und im weiteren Verlauf bearbeitet. (Selbstbehebung kleiner Störungen, Koordination von Fachfirmen) Anfahrt des Objektes bei Brandalarm oder Störungsereignis.

IMG_2204

IMG_5640_A_620x445

BRANDMELDEZENTRALE

Ab- und Einschaltungen von Meldergruppen vor bzw. nach div. Heiß- bzw. Staubarbeiten und Deaktivierung von Brandmeldern im Störungsfall um etwaige kostenpflichtige Feuerwehreinsätze zu vermeiden.

VERTRETUNG

Wir vertreten Sie gerne vor Ort bei Wartungen/Reparaturen an an brandschutztechnischen Einrichtungen genauso wie bei Feuerpolizeilichen Beschauen, sowie Revisionen und ermöglichen somit der Fachfirma oder Behörde den Zutritt und stehen Frage und Antwort.

IMG_2279

IMG_5633_A_620x445

BRANDSCHUTZORDNUNG/VERHALTEN IM BRANDFALL

Nach Übernahme eines Objektes als Brandschutzbeauftragte wird für für dieses eine Brandschutzordnung und ein Verhalten im Brandfall erstellt und vor Ort nach Vorschrift ausgehängt.

BRANDSCHUTZBUCH

Erstellung und Führung des vorgeschriebenen Brandschutzbuches für Ihr Objekt gemäß der TRVB O 119.

IMG_5353_A_620x445